Gehaltsextras 2020 – So sparen Sie Steuern und Abgaben

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So tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes und sparen selbst Lohnsteuer und Sozialabgaben!

Haftungsausschluss: Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Blogbeiträge lediglich den unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechts- oder Steuerberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Es gibt noch immer eine Menge steuerbegünstigter Gehaltsextras, die Sie nutzen sollten um bei Ihren Mitarbeitern die Attraktivität Ihres Unternehmens zu steigern. Meist handelt es sich sogar um sog. Win-Win-Zuwendungen, da auch Sie als Unternehmer weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.

In unserem heutigen Blog möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über häufige Gehaltsextras geben, die in 2020 möglich sind.

Tank- und Warengutscheine

Eine der häufigsten Aufmerksamkeiten, welche lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind – die altbewährten Gutscheine. Diese können Sie ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn pro Kalendermonat in Höhe von 44,00€ zukommen lassen. Wichtig ist, dass dieser Betrag zweckgebunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ist und nicht als Barlohn ausgezahlt werden darf.

Jobtickets

Hiermit tun Sie nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern auch Ihren Mitarbeitern! Denn seit dem 01.01.2019 sind Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei und werden zudem seit dem 01.01.2020 nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet. Übrigens: Dies kann neben einem Jobticket auch eine Monatskarte der örtlichen Verkehrsverbände sein.

Kinderbetreuungszuschuss

Wenn die Kinder Ihrer Angestellten noch nicht schulpflichtig sind, können Sie diesen einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung zukommen lassen. Dies gilt nicht nur für den klassischen Kindergarten, sondern auch für Betreuungskosten durch Tagesmütter und Krippen.

Wichtig: Zu den Lohnunterlagen muss ein Nachweis über die entstandenen Kosten (Bescheid über Unterbringungskosten im Kindergarten) beigefügt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig und lukrativ. Ob Gehaltsumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und bAV-Förderbetrag. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler über die Möglichkeiten der Einführung einer Betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Beschäftigten.

Firmenwagen

Die Überlassung eines Firmenwagens kann gerade wegen der Nebenkosten für Versicherung und Benzin ein beliebtes Extra darstellen. Wenn Sie mit Ihren Beschäftigten einen Dienstwagenüberlassungsvertrag abschließen, können Sie hier die Privatnutzung des Firmenwagens regeln. Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils, stellt die 1%-Regelung eine einfache Lösung dar. Hier werden 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs monatlich verbeitragt.

Wenn ein Beschäftigter den Firmenwagen nur selten privat nutzt, empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zur Beurteilung zu führen. Hierbei werden nur die tatsächlich gefahrenen privaten Kilometer versteuert.

Übrigens: Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge werden derzeit befristet stark gefördert. Hier haben Ihre Beschäftigten einen geringeren Steueraufwand und tun der Umwelt etwas Gutes.

Obstkorb und Getränke

Bei großen Betrieben schon lange Standard ist der Obstkorb und die Wasser- und Kaffeeflatrate. Denn schon das die Beschäftigten Ihre Wasserflaschen nicht mit zum Arbeitsplatz nehmen müssen, ist ein sehr positiver Aspekt.

Arbeitgeberdarlehen

Möchten Ihre Mitarbeiter sich eine neue Küche anschaffen und keine überteuerten Kredite aufnehmen? Wie wäre es mit der Möglichkeit zinsfreie Darlehen anzubieten?

Bis 2.600,00€ können Sie diese gewähren, ohne das ein geldwerter Vorteil entsteht. Auch höhere Summen sind möglich – hierbei erfolgt jedoch die Versteuerung des Geldwerten Vorteils.

Schenken Sie Ihren Beschäftigten ein Lächeln und statt einer Gehaltserhöhung begünstigte Sachzuwendungen, bei denen auch Sie als Unternehmer viel einsparen können.

Übrigens: Wir wickeln Ihre Lohnbuchhaltung zum Festpreis ab und erstellen die Lohnabrechnung immer unter Beachtung der derzeit geltenden Gesetze. So können Sie sich sicher sein, dass alle gewährten Sachzuwendungen auch korrekt versteuert werden.

Wir beraten Sie gerne persönlich – unverbindlich und kostenfrei!

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