Auszubildende gehören im Sinne der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu einer besonderen Personengruppe (102). Arbeitsrechtlich ist das Berufsausbildungsverhältnis ein besonders ausgestaltetes Arbeitsverhältnis und wird mit einem Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen welcher an die zuständige Kammer (IHK/HWK) gesandt und gemeldet werden muss.
Ein solcher Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden wenn dieser befristet ist.
Zur Ausbildungsvergütung gilt eine Neuregelung gemäß § 17 BBiG worin folgendes verankert ist:
Auszug: „(2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:
- 1.im ersten Jahr einer Berufsausbildung
-
- a) 515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird,
- b) 550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wird,
- c) 585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird, und
- d) 620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wird,
- 2. im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 18 Prozent,
- 3. im dritten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 35 Prozent und
- 4. im vierten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 40 Prozent.“
In der Lohnsteuer werden Auszubildende auch als Arbeitnehmer behandelt und es wird eine Versteuerung der Ausbildungsvergütung und weiteren Gehaltsbestandteile gemäß Lohnsteuertabelle und Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchgeführt.
Im Sinne der Sozialversicherung sind Auszubildende in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) versicherungspflichtig zu behandeln.
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