Die Lebenshaltungskosten steigen immer weiter. Hierzu hat sich die Bundesregierung im 3. Entlastungspaket entschieden, dass Unternehmen den Beschäftigten bis zu 3.000€ steuerfrei auszahlen können.
- Die Inflationsprämie kann auf einmal oder in mehreren Teilen an Beschäftigte ausgezahlt werden.
- Voraussetzung ist, dass die Inflationsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird.
- Die Unternehmen müssen deutlich machen, dass die Prämie im Zusammenhang mit den Preissteigerungen ausgezahlt wird.
- Die Auszahlung ist möglich bzw. befristet bis 31.12.2024.
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