„Als Selbstständiger gehe ich in die private Krankenversicherung.“ Das hat vor einigen Jahren niemand hinterfragt und war Gang und Gebe. Doch nicht immer ist ein Wechsel in die Privatversicherung sinnvoll und vorteilhaft. Besonders, wenn man die mit dem Alter steigenden Beiträge betrachtet. Deshalb möchten viele UnternehmerInnen auch zurück zur Gesetzlichen wechseln. Das ist jedoch nicht ganz so einfach, geht aber unter bestimmten Voraussetzungen.
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Als Selbstständiger sind Sie in den meisten Fällen nicht versicherungspflichtig und können sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit aussuchen, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Bedenken Sie: In der Regel ist ein Wechsel von der GKV in die PKV einfacher als anders herum. Haben Sie erstmal der Gesetzlichen gekündigt und sind der privaten Versicherung beigetreten, kann ein erneuter Wechsel im Laufe der Selbstständigkeit sehr problematisch werden. Nicht selten lehnen gesetzliche Krankenversicherungen eine Wideraufnahme ab.
Beitragsanhebung in der PKV – ein Problem für viele Unternehmer
Je älter Sie werden, umso teurer wird die private Krankenversicherung, denn die Beiträge, die Sie zahlen müssen stiegen konstant, auch wenn Sie Rente beziehen. Ein Knackpunkt für viele Unternehmer und einer der häufigsten Gründe, warum ein Versicherungswechsel zurück zur GVK gewünscht wird.
Als Angestellter, Selbständiger und Gesellschafter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – Diese Möglichkeiten haben Sie
Zuerst einmal müssen wir unterscheiden, ob Sie als Selbstständiger oder als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Wenn Sie hauptberuflich zurück in ein Angestelltenverhältnis gehen, können Sie sich ganz leicht wieder gesetzlich versichern lassen.
Möchten Sie sich als Unternehmer wieder gesetzlich versichern lassen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Besonders, wenn Sie bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht so einfach und nur möglich, wenn Sie
- entweder innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 1 Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren
- oder Ihren Versicherungsschutz über die gesetzliche Familienversicherung abdecken. Die Annahme in der Familienversicherung ist aber auch von Ihren Aufgaben in der selbstständigen Tätigkeit abhängig.
Grundvoraussetzung ist zudem, dass Sie mindestens die Hälfte der Zeit, in der sie privat versichert waren, auch tatsächlich versicherungspflichtig waren.
Sie erfüllen die Bedingungen nicht, dann ist vielleicht ein Angestelltenverhältnis neben der Selbstständigkeit eine Lösung für Sie. Grundsätzlich ist es egal, ob Teilzeit oder Vollzeit, aber:
- Im Angestelltenverhältnis müssen Sie mehr als 450 Euro verdienen. Jobs mit weniger Entlohnung sind nicht versicherungspflichtig.
- Sie dürfen im Angestelltenverhältnis Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro nicht überschreiten.
Wenn Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind, können Sie sich von der Gesellschaft anstellen zu lassen oder als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig werden.
Letzte Möglichkeit zum Wechsel in die gesetzliche Versicherung ist die Aufgabe der Selbstständigkeit. Mit Abmeldung des Unternehmens melden Sie sich arbeitslos. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I haben Sie ein Recht zur Aufnahme in die GKV. Für diesen Schritt müssen Sie aber unter 55 Jahre alt sein, da Sie sonst von der Versicherungspflicht befreit sind.
Tipp:
Die gesetzliche Krankenversicherung hat eine Wideraufnahme abgelehnt?
Sie können diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen widersprechen und einen Überprüfungsantrag stellen.
Holen Sie sich ggf. Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle wie die Verbraucherzentrale.
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